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Hitler: Erlass vom 13.03.1941

Berchtesgaden, den 13.03.1941

Der Führer und oberste Befehlshaber der Wehrmacht

 

Die dem Oberbefehlshaber des Heeres durch meine Erlasse vom 19. und 21. Oktober 1939 im Generalgouvernement und in der Provinz Ostpreußen übertragenen Rechte und Befugnisse bleiben auch weiterhin in Kraft.

Insbesondere kann der Oberbefehlshaber des Heeres in diesen Gebieten alle Maßnahmen anordnen, die zur Durchführung der ihm von mir erteilten Aufträge und zur Sicherung der Truppe notwendig sind. Die Ausführung dieser Anordnungen geht allen anderen Obliegenheiten und den Weisungen übergeordneter Stellen vor.

Der Oberbefehlshaber des Heeres ist ermächtigt, diese ihm übertragenen Rechte und Befugnisse auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen weiter zu übertragen.

Adolf Hitler

 

an

den Reichsminister des Innern
den Generalgouverneur
den Oberbefehlshaber des Heeres